Barrierefreie Websites
Websites, die wirklich alle nutzen können.
Accessibility nach WCAG und BFSG: WIAU entwickelt barrierefreie Websites und macht bestehende Seiten zugänglich – mit echter manueller Prüfung statt reinem Tool-Scan.
WCAG & BFSG
Barrierefreiheit ist Qualitätsmerkmal – und Pflicht.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen verbindlich geworden. Doch unabhängig von der Rechtslage gilt: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, funktioniert besser auf allen Geräten und ist fast immer auch die technisch sauberere Website.
WIAU setzt Barrierefreiheit nicht als nachträgliches Add-on um, sondern von Anfang an: semantisches HTML, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Alternativtexte, verständliche Formulare und respektierte Nutzereinstellungen wie reduzierte Bewegung. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und 2.2.
- Barrierefreie Neuentwicklung von Websites nach WCAG
- Accessibility-Analyse bestehender Websites mit priorisierter Maßnahmenliste
- Umsetzung der Maßnahmen im bestehenden System – auch in Contao
- Beratung zu BFSG-Anforderungen und Barrierefreiheitserklärung
Praxis statt Checkliste
Wie eine Accessibility-Analyse bei WIAU abläuft
Automatische Tools finden nur einen Teil der Barrieren. Deshalb kombiniert WIAU automatisierte Prüfungen mit manueller Kontrolle: Tastaturnavigation, Screenreader-Verhalten, Fokusführung, Formular-Fehlermeldungen und Kontraste werden real getestet, nicht nur gescannt.
Das Ergebnis ist keine abstrakte Fehlerliste, sondern ein umsetzbarer Plan: Welche Barrieren sind kritisch, was lässt sich mit wenig Aufwand beheben, wo braucht es strukturelle Änderungen. Auf Wunsch setze ich die Maßnahmen direkt um – gerade in Contao-Projekten oft effizienter, als sie an Dritte zu übergeben.
Barrierefreiheit und Ladezeit hängen zusammen: Performance und technische SEO.
FAQ
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für mein Unternehmen?
Das BFSG betrifft seit Juni 2025 viele Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher digital anbieten – etwa Online-Shops, Buchungs- und Kontaktstrecken. Ob und wie es für Ihren Fall greift, klären wir im Gespräch; verbindliche Rechtsberatung leistet dazu eine Anwältin oder ein Anwalt.
Kann meine bestehende Website barrierefrei gemacht werden?
In den meisten Fällen ja. Nach einer Analyse zeigt sich, ob gezielte Anpassungen ausreichen oder ob Teile der Seite – etwa Navigation oder Formulare – überarbeitet werden sollten.
Macht Barrierefreiheit die Website langweilig?
Nein. Diese Website hier ist das Gegenbeispiel: Animationen, Maskottchen und individuelles Design funktionieren auch barrierefrei – mit Tastaturbedienung, Kontrasten und reduzierter Bewegung für alle, die das bevorzugen.
Nächster Schritt
Bereit für den nächsten Schritt?
Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben – Sie erhalten eine ehrliche technische Einschätzung und einen klaren Vorschlag zum Vorgehen.